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Kommunaler Richtplan - Gemeindeversammlung vom 6. März 2025 - wichtige Hinweise für allfällige Anträge
Der kommunale Richtplan ist das strategische Koordinations- und Führungsinstrument der Gemeinde Langnau am Albis für raumwirksame Entscheidungen. Er hält fest, wie sich die Gemeinde in den nächsten 20 bis 25 Jahren räumlich entwickeln soll und dient der Vorbereitung der nachfolgenden Nutzungsplanung. Er hat die übergeordneten Planungen und Vorgaben von Bund, Kanton und Region zu berücksichtigen und zu präzisieren.
Der rechtsgültige kommunale Richtplan der Gemeinde Langnau am Albis aus dem Jahr 1980 besteht aus den Teilbereichen Siedlung und Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen sowie Verkehr. Diese noch rechtsgültige und behördenverbindliche Planung hat ihren Planungshorizont erreicht. Zudem bestehen inzwischen neue übergeordnete planerische und gesetzliche Grundlagen, welche eine Aktualisierung der Ortsplanung nach sich ziehen. Im Rahmen der Gesamtrevision der Richt- und Nutzungsplanung werden die Bestandteile des rechtsgültigen Richtplans deshalb überarbeitet.
Mit dem Räumlichen Entwicklungskonzept (REK) vom Mai 2022 hat der Gemeinderat die konzeptionellen Grundlagen für die raumrelevanten Entscheidungen in den nächsten 10 bis 25 Jahren festgelegt. Es bildet die zentrale Basis für den vorliegenden neuen kommunalen Richtplan. Dieser setzt die relevanten Erkenntnisse des REK behördenverbindlich fest.
Aufgrund der Komplexität des Richtplans wird empfohlen allfällige Anträge zur Vorlage eine Woche vor der Versammlung der Abteilung Präsidiales zuhanden des Gemeindeschreibers einzureichen und/oder mit ihm zu besprechen (praesidiales@langnau.ch oder 044 713 55 20). Der Antragsteller muss an der Gemeindeversammlung anwesend sein und seinen Antrag persönlich erläutern.
Link zur Aktenauflage der Gemeindeversammlung Langnau am Albis - Gemeindeversammlung
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