- wöchentlich, immer Dienstag's
- am Vorabend oder am Abfuhrtag vor 7 Uhr an den üblichen Kehrichtsammelplätzen bereitstellen
- Brennbare Bündel oder Einzelstücke bis zu 1 Meter lang und 20 kg schwer müssen zur Abfuhr pro 10 kg mit einer Sperrgutmarke versehen sein