Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.

Hier finden Sie alle Resultate des Kantons und des Bundes.

Zusätzlich veröffentlicht der Regierungsrat Erklärvideos zu kantonalen Abstimmungsvorlagen. Die Videos zeigen den Stimmberechtigten auf eine sachliche und leicht verständliche Art, worum es bei der Abstimmung geht. Die Erklärvideos sind unter www.abstimmungen.zh.ch bei den kantonalen Abstimmungsunterlagen abrufbar.


App mit Abstimmungsinformationen «VoteInfo»

Die App ist kostenlos auf Google Play oder im App Store erhältlich und bietet Ihnen sämtliche Informationen und Resultate aus Abstimmungen und Gemeindeversammlungen aus der ganzen Schweiz.
VoteInfo auf Android: https://play.google.com/store/apps/details?id=ch.bk.voteinfo
VoteInfo auf iOS: https://itunes.apple.com/ch/app/id1434819062

Urne Öffnungszeiten

Gemeindehaus:
Sonntag, von 10.00 - 12.00 Uhr

Pflegezentrum Sonnegg:
Sonntag, von 10.00 - 12.00 Uhr

Vorzeitige Stimmabgabe ab Montag vor dem Wahl- und Abstimmungstag in der Gemeindeverwaltung beim Empfang während den normalen Schalteröffnungszeiten möglich.
 

Urnenstandort

Gemeindehaus: Neue Dorfstrasse 14
Pflegezentrum Sonnegg: Sihlwaldstrasse 2
 

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Verlust Stimmrechtsausweis:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Dieser ist bei der Einwohnerkontrolle persönlich abzuholen, wobei ein Personalausweis mitzubringen ist (Identitätskarte oder Pass).

Verlust Stimm- bzw. Wahlzettel:
Neue Stimm- oder Wahlzettel können ebenfalls bei der Einwohnerkontrolle bis Freitag vor der Abstimmung/Wahl bezogen werden, wobei der Stimmrechtsausweis oder ein Personalausweis mitzubringen ist (Identitätskarte oder Pass).

Stellvertretung:
Es dürfen maximal zwei andere Stimmberechtigte der Gemeinde vertreten werden. Diese müssen aber nicht zwingend im selben Haus wohnen. Wer sich vertreten lässt, muss den Stimmrechtsausweis unterschreiben, bevor er das Stimmmaterial der Vertreterin/dem Vertreter mitgibt.

 

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Die Stimmberechtigten, welche brieflich abstimmen, sind von Gesetzes wegen verpflichtet, die Stimm- und Wahlzettel ins beiliegende Stimmzettelkuvert zu legen (und nicht offen in das grosse Antwortkuvert!).
  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn so in das Antwortkuvert, dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
  4. Bitte bei Postaufgabe Folgendes beachten: Rückantwortcouverts, die nur einige Tage vor dem Abstimmungssonntag aufgegeben werden und keinen A-Post-Vermerk tragen, geraten in den B-Post-Kanal und erreichen die Gemeinde erst nach dem Abstimmungssonntag. Falls Sie Ihr Stimmcouvert in der Abstimmungswoche von Dienstag bis Freitag zur Post bringen bzw. in einen Briefkasten einwerfen, kennzeichnen Sie dieses bitte mit einem deutlich sichtbaren "A", damit das Couvert die Gemeinde spätestens am Samstag erreicht. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Ihre Stimme am Sonntag bei der Auszählung berücksichtigt wird. Sie können Ihr Stimmcouvert jeweils auch direkt in den Briefkasten beim Gemeindehaus einwerfen. Dieser wird am Abstimmungssonntag um 11.30 Uhr letztmals geleert. Bitte beachten Sie, dass die Urne im Gemeindehaus, welche sich in unmittelbarer Nähe des Briefkastens befindet, bis um 12 Uhr geöffnet ist.


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
  • das Stimmzettelkuvert zwei oder mehr Zettel zur gleichen Sache enthält
     


Bitte lesen Sie vor der Stimmabgabe die Anleitungen auf dem Stimmrechtsausweis und dem Stimmzettelkuvert genau durch. Bei Fragen gibt die Abteilung Präsidiales gerne Auskunft.