Schutzräume sind in Qualitätsgruppen (A, B oder C) eingeteilt. Sie dürfen - unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen - zu privaten Zwecken genutzt werden.
Schutzräume der Qualitätsgruppen A werden einmal innert 5 Jahren auf ihren technischen Zustand hin überprüft. Je nach Kategorie (Qualität des Schutzraums) variiert die Unterhaltspflicht. Vor einer Kontrolle sind vom Hauseigentümer folgende Vorbereitungsarbeiten zu treffen:
Vorbereitungsarbeiten
- Sämtliche Kellerabteile im Schutzraum in denen sich Notausstiege und Ventilations-Aggregate befinden, sowie alle angrenzenden Räume welche als Fluchtwege dienen, müssen geöffnet sein. Der Kellerinhalt darf die Kontrolle nicht behindern.
- Die Fensterdeckel und Schutzraumtüren müssen ungehindert geöffnet und geschlossen werden können. Allfällig abnehmbare Türschwellen und Verschlüsse sind zu montieren.
- Die Dichtungen an den Fensterdeckeln und Türen müssen sauber und eingesetzt sein.
- Für Notausstiege mit Splitterschutz sind die Betonlamellen im Schutzraum bereit zu stellen.
- Zur Prüfung der Ventilations-Aggregate muss die Kurbel ungehindert gedreht werden können.
Kann der Schutzraum infolge irgendwelcher Behinderungen nicht kontrolliert werden, wird die Nachkontrolle dem Hauseigentümer kostenpflichtig belastet.
Für die gute Vorbereitung des Schutzraumes sind wir dankbar!
Zugehörige Objekte
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Merkblatt_Unterhalt_Schutzraum.pdf (PDF, 313.46 kB) | Download | 0 | Merkblatt_Unterhalt_Schutzraum.pdf |
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Gesellschaft | 044 713 55 05 | gesellschaft@langnau.ch |