Unter anderem dank der periodischen Kontrolle der Feuerungsanlagen hat die Schadstoffbelastung der Luft in den letzten Jahren abgenommen. Gemäss den gesetzlichen Vorschriften überprüft unsere Feuerungskontrolle alle zwei Jahre, ob die Emissionsvorschriften der Feuerungsanlagen eingehalten sind. Ist dies nicht der Fall, ist eine Einregulierung und nötigenfalls auch eine Sanierung der Heizung erforderlich. Unser Feuerungskontrolleur berät Hauseigentümerinnen und -eigentümer als neutrale Fachperson, wie bei Problemen zweckmässig vorgegangen werden kann.
Die Feuerungskontrolle für unsere Gemeinde wird durchgführt von
Über nähere Einzelheiten erteilen wir gerne Auskunft.
Gebühren für amtliche Kontrollen |
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ÖL-/Gasheizung 1-stufig | Fr. 128.00 exkl. MwSt. | | |
Öl-/Gasheizung 2-stufig | Fr. 163.00 exkl. MwSt. | | |
Holzfeuerung (Sichtkontrolle) | Fr. 128.00 exkl. MwSt. | | |
Holzfeuerung (CO-Messung) | nach Aufwand Fr. 105.00/h + MwSt. plus Fr. 54.50 Administrationsgebühr exkl. MwSt. | | |