Wenn Sie aus unserer schönen Gemeinde wegziehen, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug am Schalter der Einwohnerkontrolle mit folgenenden Unterlagen abmelden.
Schweizerische Staatsangehörige
- Schriftenempfangsschein
Ausländische Staatsangehörige
- Ausländerausweis
- Pass
Für einen Wegzug ins Ausland empfiehlt es sich 4-5 Wochen vor Abreise mit der Steuerabteilung Kontakt aufzunehmen.
Folgenden Stellen haben Sie den Adresswechsel auch zu melden:
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 044 713 55 27 | ewk@langnau.ch |