Die Hautpziele sind:
- Schutz der Gesundheit vor einer potenziellen Gesundheitsschädigung
- Schutz vor Täuschung
- hygienischer Umgang mit Lebensmitteln. Der Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung liegt bei den Gemeinden. Der Lebensmittelkontrolle unterstehen Personen und Betriebe, die Lebensmittel und andere Waren im Sinne des Lebensmittelgesetzes in Verkehr bringen. Für Kontrollen wird eine eigens dafür ausgebildete Lebensmittelkontrolleurin eingesetzt.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gesellschaft | 044 713 55 05 | gesellschaft@langnau.ch |