Die Aufnahme eines Pflegekindes in Dauerpflege bedarf der Bewilligung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehröde (KESB).
Eine/einen Tagesmutter/Tagesvater benötigt keine Bewilligung der KESB. Die Aufnahme eines Kindes zur Tagespflege muss dem Verein KibeLaA gemeldet werden.