Das Steueramt ist verantwortlich für den Vollzug der kantonalen Steuergesetzgebung, Verordnungen und Weisungen. Es führt die Steuerregister für natürliche (auch für quellensteuerpflichtige Personen) und juristische Personen, führt das Steuererklärungsverfahren durch und übernimmt den Steuerbezug (Inkasso) für Staats- und Gemeindesteuern.
Die Aufgaben des Steueramts Langnau am Albis
- Erfassung und Mutation der Steuerpflichtigen (natürlichen und juristischen Personen) in Zusammenarbeit mit der Einwohnerkontrolle
- Veranlagung der Steuererklärungen (nur unselbständig Erwerbende nat. Personen)
- Bezug sowie Inkasso der Staats- und Gemeindesteuern (natürliche und juristische Personen)
- Grundstückgewinnsteuer Veranlagung und Inkasso: Die Grundsteuerkommission ist Veranlagungsbehörde. Sie wird vom Steueramt beraten. Das Steueramt bereitet die Grundsteuerfälle vor, vollzieht die veranlagten Fälle und ist für den Bezug zuständig.
- Inventarisation bei Todesfällen (in Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Steueramt)
- Liegenschaftenbewertungen
- Quellensteuer: Seit 2021 ist das kantonale Steueramt Zürich für die Quellensteuermeldungen von ausländischen Arbeitnehmenden zuständig, welche in Langnau am Albis wohnen aber keine Niederlassungsbewilligung besitzen. Das Steueramt Langnau am Albis rechnet hingegen die Quellensteuern ab für natürliche und juristische Personen (Quellensteuerverordnung II) ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz (zum Beispiel für Künstler, Sportler und Referenten).
- Individuelle Prämienverbilligung (IPV): Seit 2021 ist die SVA Zürich für die IPV zuständig.
- Erste Anlaufstelle für Steuerauskünfte. Für umfangreiche Beratungen oder das Ausfüllen von Steuererklärungen kontaktieren Sie bitte einen Treuhänder oder Steuerberater. Gerne geben wir Ihnen auf Wunsch Steuerberater in der Umgebung bekannt.
Übrigens, für (junge) Steuerpflichtige gibt es die Informationsplattform Steuern.easy. Die Schweizer Steuerverwaltungen haben ein neues Instrument geschaffen, um den Beginn und die Erfüllung der Steuerpflicht zu vereinfachen. Zu diesem Zweck steht die Website Steuern.easy zur Verfügung.
Zur Plattform Steuern.easy
Für folgende Anliegen wenden Sie sich bitte direkt an das kantonale Steueramt.
- Selbständigerwerbende betreffend der Einschätzung (Steuererklärungsverfahren und Inkasso wird durch das Gemeindesteueramt durchgeführt)
- Juristische Personen betreffend der Einschätzung und dem Steuererklärungsverfahren (Inkasso wird durch das Gemeindesteueramt durchgeführt)
- Direkte Bundessteuer (auch betreffend Rechnungen)
weitere nützliche Links
- Liste Kantonale Steuerverwaltungen
- Eidgenössische Steuerverwaltung
- http://www.swiss-tax.ch/ enthält die wichtigsten Links zum schweizerischen Steuerrecht im Internet. Aufgeführt sind unter anderem die Steuerverwaltungen, die geltenden und künftigen Steuergesetze, Links zu Steuerentscheiden und Steuerinformationen sowie Links zu den Gesetzessammlungen von Bund und Kantonen. Neu dazu gekommen ist ein Diskussionsforum für Steuerfragen.
- Handelsregisteramt Kanton Zürich
- Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA)
- Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ)
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Steuern | 044 713 55 50 | steueramt@langnau.ch |