Andere
Unsere Adressauskünfte richten sich nach folgenden gesetzlichen Grundlagen:
Privaten Personen oder Organisationen werden im Einzelfall auf Gesuch hin folgende Angaben ohne Einschränkung bekannt gegeben (§ 18 MERG, § 16 lit. a Gesetz über die Information und den Datenschutz):
- Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum
Kosten CHF 15.00
Wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird (Interessensnachweis beilegen), werden folgende Angaben bekannt gegeben (§ 18 MERG, §16 lit, a + §17 Abs, 1 Gesetz über die Information und den Datenschutz):
- Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum, Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort
Kosten CHF 30.00
Telefonische Adressauskünfte
werden nur an Amtsstellen erteilt (Datenschutz).
Auskunft über Verstorbene
Auskunft über Personendaten von verstorbenen Personen wird erteilt, wenn die gesuchstellende Person ein Interesse an der Auskunft nachweist und keine überwiegenden Interessen von Angehörigen der verstorbenen Person oder von Dritten entgegenstehen. Nahe Verwandtschaft sowie im Zeitpunkt des Versterbens bestehende Ehe, eingetragene Partnerschaft und eheähnliche Lebensgemeinschaft mit der verstorbenen Person begründen ein Interesse (§19 Verordnung über die Information und den Datenschutz (IDV).