Hundehaltung
Jeder Hundebesitzer ist dazu verpflichtet, seinen Hund ab dem Alter von drei Monaten mit einem Mikrochip zu kennzeichnen und in der Datenbank der AMICUS zu registrieren.

Anmeldung/Abmeldung
Hundehalterinnen und Hundehalter müssen ihre Hunde bei der Gemeinde innerhalb von zehn Tagen anmelden und die Bestätigung der geforderten Kurse (Welpen-, Junghundekurse, Erziehungskurs, Sachkundenachweis) einzureichen.
Allfällige Mutationen (Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes) sind ebenfalls innert zehn Tagen mitzuteilen. Diese Mutationen sind zusätzlich direkt durch den Hundebesitzer der AMICUS zu melden.

Gebühren
Der Gemeinderat hat die Hundesteuer auf Fr. 165.00 festgelegt. Die Steuer muss jährlich bis 31. März in der Wohngemeinde des Eigentümers einbezahlt werden. Die Abteilung Gesundheit/Sicherheit wird Ihnen Mitte Februar eine Rechnung zuschicken. Für verspätete Bezahlung der Rechnung nach dem 31. März wird ein Zuschlag von Fr. 20.00 erhoben.

Ab 1. Januar 2010 trat das neue Hundegesetz in Kraft. Jeder Hundehalter muss über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. Franken verfügen. Wer einen Hund hält oder erwirbt, der einem Rassentyp I angehört und nach dem 31.12.2010 geboren ist, muss nachweisen, dass sie/er eine anerkannte praktische Hundeausbildung absolviert hat. Ausführliche Informationen über die obligatorischen Sachkundenachweise und Erziehungskurse finden Sie beim kantonalen Veterinäramt.

Meldungen und Auskünfte:

Zugehörige Objekte

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