- Gesetzliche Grundlagen Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, gSchG)
- Verordnung über den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Flüssigkeiten (VWF)
- Kantonales Einführungsgesetz zum Gewässerschutzgesetz und Verordnung über den Gewässerschutz
Aufgabenbereiche
- Beraten der Gesuchsteller
- Prüfen der Gesuchsunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit in Bezug auf Zonenzugehörigkeit und Übereinstimmung mit VWF und TTV
Baukontrollen
- Kontrolle der Armierung
- Dichtheitsprüfung der Schutzbauwerke
- Überwachen der Poren- bzw. Dichtheitsprüfung der Auffangwannenauskleidung
- Kontrolle der Druck- bzw. Dichtheitsprüfung bei platzgeschweissten Tanks
Abnahmen
- Aller bewilligungspflichtigen Anlagen
- Stichprobekontrollen von meldepflichtigen Anlagen
Prüfen aller Voraussetzungen für die Inbetriebnahme einer Anlage
- Richtigkeit von Lageort, Abmessungen und Abständen, Armaturen, Produkteleitungen, Gewässerschutzventilen, Pumpen etc.
- Vollständigkeit aller Prüfprotokolle, Übereinstimmung aller auf den entsprechenden Gesuchsformularen aufgeführten Planunterlagen mit der Anlage
- Erstellen eines Abnahmeprotokolls
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau und Planung | 044 713 55 67 | bauamt@langnau.ch |