Informationen zum Einbürgerungsverfahren

Anhand der nachfolgenden Informationen können Sie abklären, ob Sie alle Bedingungen erfüllen, die für den Erwerb des Gemeindebürgerrechts in Langnau am Albis gelten und welches Verfahren für Sie in Frage kommt.

Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung

Die Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung finden Sie auf der Webseite des Gemeindeamtes Kanton Zürich unter Voraussetzungen.

Für die einzelnen Verfahren gelten zusätzlich verschiedene Rahmenbedingungen und Wohnsitzerfordernisse, über welche wir Sie gerne persönlich informieren.

Sollten Sie sich für Details des insgesamt dreistufigen (Gemeinde, Kanton, Bund) Einbürgerungsverfahrens interessieren, empfehlen wir Ihnen folgende Websites: Gemeindeamt des Kanton Zürich und Staatssekretariat für Migration (SEM).

Gesuch einreichen und Beratung

Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, ein Einbürgerungsgesuch zu stellen, können Sie Ihr Gesuch für das ordentliche Einbürgerungsverfahren online einreichen. Für die erleichterte Einbürgerung erhalten Sie bei der Abteilung Präsidiales die notwendigen Gesuchsformulare. 

Die Abteilung Präsidiales beratet Sie gerne und beantwortet Ihre Fragen rund um das Einbürgerungsverfahren unter 044 713 55 21 oder per E-Mail praesidiales@langnau.ch

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