Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 2024-79 vom 16. April 2024 die Revision der kommunalen Richtplanung zuhanden der öffentlichen Auflage und Anhörung gemäss § 7 PBG verabschiedet. Am Tag danach hat er an einer öffentlichen Informationsveranstaltung die Bevölkerung informiert. Die Richtplanung besteht aus zwei Karten sowie dem Richtplantext und umfasst die Themen Siedlung, Landschaft, und Verkehr.
Die Akten liegen offiziell ab dem 19. April 2024 während 60 Tagen in der Abteilung Hochbau und Planung, im Gemeindehaus, Neue Dorfstrasse 14, während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten und im Internet unter www.langnauamalbis.ch öffentlich zur Einsicht auf. Alle Unterlagen finden Sie unter der Rubrik Dokumente.
Während der Auflagefrist können sich alle interessierten Personen zu den Inhalten äussern. Schriftliche Einwendungen mit einem Antrag und dessen Begründung sind bis am 18. Juni 2024 der Gemeinde Langnau am Albis, Hochbau und Planung, Neue Dorfstrasse 14, 8135 Langnau am Albis, einzureichen. Über nicht berücksichtigte Einwendungen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung entschieden.
Rechtsgültigkeit hat die amtliche Publikation im Digitalen Amtsblatt Schweiz (www.epublikation.ch).